@text Netzwerk

Leistungen

D. Ruisinger

Artikelpool

Referenzen

Einblick

Dozent + Coach

Fachautor

Reisejournalist

Links

Literaturtipps

PR Beratung

Sitemap

Impressum

Anfrage

Profil
Arbeit
Angebot
Service
Kontakt

 


Google-Suche im Web


ÜBER DEN ERLAUBTEN "DIEBSTAHL" VON IDEEN

Ein Kommentar zu einem BGH-Urteil, das viele Mitspieler in der Kommunikationsbranche in Unruhe versetzt hat.

Ende August schlug die Nachricht wie eine kleine Bombe bei der Branche ein: Ideenklau von nun an möglich - BGH hat beschlossen. So oder ähnlich lauteten die Schlagzeilen zu einem Urteil vom 8. Juni 2004 (AZ X ZR 211/02), das erst jetzt bekannt und diskutiert wurde. Ob bei w&v, auf dem Portal des Hightext Verlages, in Fachzeitschriften wie Pressesprecher oder auf prportal.de. Was war geschehen? Was hatte einen Diebstahl plötzlich ermöglicht? Was stand hinter diesem Urteil, das bei vielen in der Branche so viel Empörung und Entrüstung hervorrief?

Der Beschluss:
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof - am Beispiel einer Multimedia-Agentur - laufen Agenturen die Gefahr, dass Kunden Konzepte ohne Bezahlung übernehmen. Um sich davor zu schützen, müssen Agenturen eine ausdrückliche oder stillschweigende Vereinbarung über die Vergütung nachweisen. So weit, so klar.

Der Hintergrund:
Für Kunden ist es häufig unabdingbar, dass bereits bei der Präsentation ein umfas-sendes Konzept mit oft sehr konkreten Ideen vorliegen muss, um eine wirkliche Entscheidung zwischen den sich bewerbenden Agenturen und Beratern treffen zu können. Denn nur per Konzept ist es für viele Auftraggeber möglich, die Denkstränge und Kommunikationswege - auch im Anschluss an die Präsentation - noch nachvoll-ziehen zu können, um zu verstehen, welche Ziele mit den vorgeschlagenen Maßnahmen erreicht werden sollen.

Die Einschätzung:
Und eindeutig: Das BGH-Urteil stärkt Kunden gegenüber Agenturen den Rücken. Zweifellos. Doch Moment mal: Ist es wirklich etwas so Neues, das dieses Urteil mit sich bringt? Und sind die Hindernisse, wie Konzepte und Ideen ab jetzt zu schützen sind, wirklich zu hoch? War es nicht schon immer schwer bis unmöglich, einen wirklichen Schutz für Ideen und Konzepte zu erreichen? Viele haben vielleicht schon ihre Kopf-geburten bei ihren Anwälten hinterlegt. Oder - um diese Kosten zu sparen - sich die Konzepte selbst zugeschickt und sie mit Poststempel ungeöffnet im Wertschrank verschwinden lassen. Im Streitfall wollte man sie als Beweis für die zeitliche Entstehung einer Idee hervorziehen und vorlegen? Doch ehrlich gefragt: Kam es jemals dazu? Und wenn ja: War dies auch nur in nur einem einzigen Fall erfolgreich?

Nicht wenige wissen aus Erfahrung, dass eigene Ideen und Konzepte früher oder später von anderen verwirklicht werden. Ich kann mich selbst gut daran erinnern, wie journalistische Themenvorschläge von Medien abgelehnt und dann selbst realisiert wurden oder wie die TV-Idee eines früheren Partners in einer Event-Agentur vom Sender erst abgelehnt und aber dann doch noch - natürlich in Eigenregie - verwirklicht wurde. Übrigens mit großem Erfolg. Doch hätte man jemals eine Chance gehabt, dagegen gerichtlich vorzugehen? Natürlich nicht. Auch Werbeagenturen können ein Lied davon singen, wie sie ihre "eigenen" Einfälle später bei anderen zu sehen bekamen. Und dass sie nie eine klitzekleine Chance hatten, dagegen anzukommen. Ausnahme: Ein Kunde war - sorry - so blöd gewesen, eine konkrete, bereits ausgearbeitete Idee, ein Logo, eine grafische Linie praktisch 1-zu-1 zu übernehmen. Ansonsten: Bietet dieses Urteil etwas wirklich Neues für die Branche?

Was den Schutz zukünftig betrifft, so spricht das Urteil eine klare Sprache: Wollen Agenturen den Ideenklau abwenden, so müssen sie eine schriftliche Honorarver-einbarung abschließen. Denn wer Urheberrechte und Honorare nicht vertraglich festhält - vielleicht aus Angst vor dem Unmut und dem Verlust seines potenziellen Kunden - hat keine Chance. Natürlich klingt dies hart. Doch ist es wirklich so schwer zu erfüllen? Ist es nicht jedem verantwortungsbewussten Auftraggeber heute möglich, einen Satz à la "Die in dieser Präsentation enthaltenen Ideen dürfen im Fall des Nicht-Zustande-kommens einer Kooperation nicht verwendet werden" zu akzeptieren? Bei bestehenden Agentur-Kunden-Beziehungen sicherlich nicht. Und kaum auch bei einem wirklichen Interesse von Kundenseite an der Agentur als neuem Partner. Vielleicht eher, bei Kunden, die sich nur Agenturen zur eigenen Ideenfindung einladen. Doch sind diese "Luftnummern" wirklich für Agenturen und Berater interessant? Kaum.

Auch eine Umfrage auf hightext.de stärkt den Agenturen klar den Rücken. So sehen die meisten Unternehmen in diesem "neuen Usus" kein großes Hindernis für eine Zusammenarbeit. Vielmehr sind sie sich der schwierigen Lage von Agenturen durchaus bewusst, die gerade in - wie heute leider üblich - kostenlose Präsentationen enormen Arbeitsaufwand und damit Kosten investieren.

Ich sehe vielmehr ein anderes großes Thema, was Kunden und Agenturen noch zu einigen Prozessen "verführen" wird. Und dies ist der berühmt-berüchtigte Begriff der Kreativität. Denn welche Ideen sind wirklich schützenswert? Welche Hirngespinste darf niemand anderes realisieren? Wie lange dürfen Konzepte nicht verwendet werden? Und was ist eine Idee, was ein Konzept, was einmalig, was einzigartig etc. etc. etc.?

Doch dies ist ein großes Thema, dem wir uns sicherlich in einer der kommenden Ausgaben widmen werden. Vielleicht wird bis zu diesem Zeitpunkt schon wieder ein neues BGH-Urteil vorliegen. Der Aufschrei der Branche ist ihm dann wieder sicher. Nur wie schlimm die Auswirkungen dann sein werden, wird erst wieder die Realität zeigen. Und bis dahin wird das Urteil von allen wieder vergessen sein. So wie auch mit diesem Urteil. Davon lässt sich schon heute ausgehen.

     © Dominik Ruisinger